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Aktuelles

Vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen

(50 kg Stickstoff bzw. 30 kg Phosphat)

Düngebedarfsermittlung

31. März

Zusammenfassung der jährlichen betrieblichen Gesamtsumme des Düngebedarfs für das vergangene Kalenderjahr

30. April

Mitteilung aufzeichnungspflichtiger Daten nach Düngeverordnung (Sachsen-Anhalt)

15. Mai

Einreichung des Antrages für Direktzahlungen und flächenbezogener Agrarförderung

30. Juni

Erstellung der Stoffstrombilanz für das vergangene Kalenderjahr